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 RANGLISTENORDNUNG 

1. Allgemeine Grundlagen

1. 1. Ziel und Sinn der Rangliste

Die Aufstellung einer Rangliste und die damit verbundenen Ranglistenspiele sollen über die Spielstärke der an den Mannschaftskämpfen Beteiligten Aufschluss geben, sowie den sportlichen Wettkampf unter den sporttreibenden Mitgliedern des Tennisclubs fördern. Die Rangliste dient als Entscheidungshilfe bei der Aufstellung der Mannschaften. Mitglieder, die sich nicht an den Ranglistenspielen beteiligen, können nicht fordern, dass sie bei der Aufstellung der Mannschaften berücksichtigt werden.

Spieler, die selbst aus der Rangliste gehen können sich im gleichen Jahr nicht wieder einfordern. Sie haben keine Berechtigung, das nächste Jahr zu spielen. Eine erneute Einforderung ist zuerst notwendig.

1.2. Regeln

Die Wettkämpfe werden nach den Regeln des DTB ausgespielt. Zum Sieg werden zwei Gewinnsätze benötigt. Die Tiebreak-Regel kommt zur Anwendung.

1.3. Beginn und Ende der Ranglistenspiele

Die erste Forderung ist frühestens am 1. Mai möglich, die letzte am 15. September. Bis zum 30. September müssen die Forderungsspiele ausgetragen sein.

1.4. Ranglistenform

Die Rangliste wird im "Tannenbaumsystem" aufgestellt. Jeder Spieler hat das Recht, die in der Reihe vor ihm stehenden und die in der nächsthöheren Reihe rechts über ihm stehenden Spieler zu fordern.

2. Forderungsspiele

2.1 Jeder Spieler kann pro Saison denselben Spieler 2 mal fordern. Die 2. Forderung ist frühestens 8 Wochen nach der 1. Forderung möglich.

2.2 Der Gewinner eines Forderungsspiels darf 7 Tage nicht gefordert werden. Ausnahme: Das Rückforderungsrecht muss innerhalb 24 Stunden nach dem Spiel ausgesprochen werden, andernfalls wird verzichtet.

2.3 Die Forderung ist dem Geforderten mündlich auszusprechen und mit dem Forderungsdatum in die Forderungsliste einzutragen.

2.4 Der Geforderte muss dem Forderer mindestens drei akzeptable Termine an drei verschiedenen Tagen vorschlagen.

2.5 Das Forderungsspiel selbst muss innerhalb von 14 Tagen vom Datum der Eintragung ausgetragen werden.

2.6 Die Forderungsspiele müssen möglichst in der spielarmen Zeit ausgetragen werden. Für das Forderungsspiel muss bei den Beleguhren ein Hinweis angebracht werden.

2.7 Wenn einer der Spieler mehr als 30 Minuten zu spät zum angesetzten Zeitpunkt erscheint, wird das Spiel als für ihn verloren gewertet.

2.8 Wird das Spiel innerhalb der gesetzten Frist nicht durchgeführt, gilt es für den Spieler als verloren, der das Nichtzustandekommen unentschuldbar verursacht hat. Dieser Spieler fällt um 5 Ranglistenplätze zurück. Im Wiederholungsfalle wird der Spieler ganz aus der Rangliste genommen. Eine erneute Einforderung ist erst im nächsten Jahr wieder möglich.

2.9 Für das Forderungsspiel hat der Forderer 3 neue Bälle zu stellen. Sofern keine persönliche Einigung zustande kommt, ist die Marke der Verbandsspiele zu verwenden.

2.10 Wird auf Wunsch eines Spielers mit Schiedsrichter gespielt, muss über seine Wahl Einigkeit herrschen. Der Schiedsrichter selbst muss von dem Spieler besorgt werden, der mit Schiedsrichter spielen will.

2.11 Die Verlegung eines einmal vereinbarten und eingetragenen Termins ist im Einvernehmen beider Spieler möglich und aber nur dann, wenn durch die Verschiebung des Spieles die 14-Tage-Frist nicht überschritten wird.

2.12 Bei witterungsbedingten Ausfall oder Abbruch eines Spiels muss sofort ein neuer Spieltermin vereinbart werden. Für die Wiederholung des Spiels stehen maximal 8 Tage zur Verfügung, wenn dadurch die 14-Tage-Frist überschritten wird.

2.13 Bei Spielabbruch wird mit dem Spielstand zur Zeit des Abbruchs weitergespielt vorausgesetzt das Spiel findet innerhalb der nächsten 24 Stunden statt. Andernfalls siehe WTB-Regelung.

2.14 Der Forderer trägt das Spielergebnis in die Forderungsliste ein. Der Sportwart erkennt es durch Abzeichnen an. Er ist allein für die laufende Berichtigung der Rangliste zuständig.

2.15 Ist ein Ranglistenspieler wegen Krankheit, Urlaub oder beruflicher Abwesenheit nicht spielbereit, ist der Ranglistenspieler verpflichtet, den Sportwart davon in Kenntnis zu setzen. Er ist dann neutralisiert. Nach Ablauf von 6 Wochen wird er aus der Rangliste genommen. Der aus der Rangliste genommene Spieler hat das Recht, sich maximal wieder auf seinen alten Ranglistenplatz einzufordern. Verliert er dieses Spiel, wird er nach Punkt 3.3 bzw. 3.4 weiterbehandelt.

2.16 Jeder Ranglistenspieler, außer Nr. 1 muss pro Saison mindestens ein Forderungsspiel bestreiten. Ist dies nicht der Fall, wird er um 2 Plätze zurückgestuft.

3. Einordnung

3.1 Noch nicht auf der Rangliste stehende Mitglieder können sich beliebig einfordern.

3.2 Wird das Spiel gewonnen, nimmt der Forderer den Platz des Geforderten ein. Alle dahinter stehenden Spieler rücken einen Platz zurück.

3.3 Geht das Spiel verloren, besteht die Möglichkeit einer weiteren Forderung. Der Zweitgeforderte muss aber 5 Plätze tiefer stehen als der Erstgeforderte.

3.4 Geht auch dieses Spiel verloren, wird der Forderer an das Ende der Rangliste gesetzt.

3.5 Wenn es sich zur Klärung der Rangliste notwendig erweist, kann der Sportwart Ranglistenspiele ansetzten.

4. Sportausschuß

In Streitfällen kann der Sportausschuss angerufen werden. Er besteht aus dem Sportwart als Vorsitzendem, dem Jugendwart, der Frauenwartin und den Mannschaftsführern.

Oedheim, geändert März 1989

- Sportwart-

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